Interviews aufbewahren
Mit jeder Zeitzeugin wird vor dem Interview ein Vertrag abgeschlossen, in dem u.a. geregelt wird, unter welchen Bedingungen das Interview zugänglich ist.
Hier kann zum Beispiel festgelegt werden, ob nur eine anonymisierte Fassung freigegeben wird, ob nur Verbandsmitglieder Einsicht haben dürfen oder ob das Interview erst nach einem bestimmten Zeitraum benutzt werden darf (siehe auch: Die Rechtslage / Nutzungsvertrag).
All diese Regelungen müssen direkt zusammen mit dem Interview vermerkt und gelagert werden und sind unter allen Umständen einzuhalten.
Wenn die Interviews nicht in ein Archiv gegeben, sondern im Verband selbst verwahrt werden, empfiehlt es sich daher, die Interviews verschlossen zu verwahren und eine Zuständigkeit festzulegen, also eine Person, die das Procedere genau kennt und über dessen Einhaltung wacht.
Die Interviewte erhält eine Kopie des Nutzungsvertrages!